Wer die EU-Lizenz beantragt, sieht meist nur einen Anbieter-Preis, nicht die Gesamtkosten. Tatsächlich fallen zwei getrennte Rechnungen an: die Gebühren der Genehmigungsbehörde, und die Vergütung des Verkehrsleiters, der die fachliche Eignung stellt.
Die Behördengebühren (Stand: Juli 2026)
- Gewerbeanmeldung: rund 15–65 €, je nach Kommune.
- Grundgebühr für die Erteilung: rund 300–500 €.
- Je Fahrzeug-Ausfertigung der Lizenz: rund 80–100 €.
- Führungszeugnis (Belegart 0) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9): je rund 13 €, jeweils für Unternehmer und Verkehrsleiter.
- Weitere Bescheinigungen: variable Kosten, etwa für die steuerliche Bescheinigung.
Diese Gebühren fallen unabhängig davon an, welchen Verkehrsleiter Sie beauftragen. Sie gehen direkt an die Behörde bzw. die ausstellenden Stellen.
Die Vergütung des Verkehrsleiters
Dazu kommt die laufende, monatliche Vergütung für die tatsächliche Leitung der Verkehrstätigkeit nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1071/2009. Bei uns ab 599 € im Monat für das erste Fahrzeug, ab Lizenzerteilung — der Betrag geht vollständig an den Verkehrsleiter —, monatlich kündbar.
Die Antragsphase
Marktüblich läuft die volle Verkehrsleiter-Vergütung ab Vertragsunterschrift — auch während die Behörde noch prüft. Bei uns kostet die Antragsphase 99 € im Monat; der volle Preis beginnt erst mit der Lizenzerteilung. Details auf der Seite zur EU-Lizenz.
