NEUGRÜNDUNG

Ihre erste EU-Lizenz

Sie gründen ein Transportunternehmen oder stehen kurz davor. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr brauchen Sie die Gemeinschaftslizenz, im Alltag EU-Lizenz genannt. Sie setzt eine benannte Person mit fachlicher Eignung voraus: den Verkehrsleiter. Diesen Teil übernehmen wir und begleiten den Antrag.

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ART. 3 · VO (EG) 1071/2009

Was die Gründung braucht

Die EU-Lizenz bündelt vier Voraussetzungen nach Art. 3 VO (EG) 1071/2009: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Die vierte übernehmen wir als externer Verkehrsleiter.

  1. Niederlassung

    Eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Inland, mit Zugriff auf Fahrzeuge und Geschäftsunterlagen.

  2. Zuverlässigkeit

    Keine schweren Verstöße bei Ihnen oder dem Verkehrsleiter, nachgewiesen über Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.

  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nachgewiesenes Eigenkapital, gestaffelt nach Fahrzeugzahl. Auch eine Bürgschaft wird akzeptiert.

  4. Fachliche Eignung

    Nachgewiesen über eine benannte Person mit bestandener Fachkundeprüfung. Das ist die Rolle, die wir übernehmen.

Die vier Voraussetzungen im Detail, mit den Richtwerten und dem Ablauf, stehen auf der Seite zur EU-Lizenz. Zur EU-Lizenz

INKLUSIVE

Antragsbegleitung inklusive

Für Neugründer ist die Antragsbegleitung im Abo enthalten, nicht separat berechnet:

  • Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen
  • Formulare nach Ihren Angaben ausfüllen
  • Antrag bei der Genehmigungsbehörde einreichen

MOBILITÄTSPAKET

Auch mit leichteren Fahrzeugen betroffen

Seit dem EU-Mobilitätspaket gilt die Lizenzpflicht grenzüberschreitend bereits ab über 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, national weiterhin erst ab über 3,5 Tonnen. Gründen Sie mit Transportern über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr, brauchen Sie die EU-Lizenz und einen Verkehrsleiter, genau wie ein Betrieb mit schweren Lkw.

Zur 2,5-Tonnen-Regel im Ratgeber

ABLAUF

Ablauf in 3 Schritten

  1. Erstgespräch

    Wir klären Ihre Gründung, die Fahrzeugzahl und die geplante Niederlassung.

  2. Vertrag und Benennung

    Sie erhalten den Verkehrsleiter-Vertrag; wir bereiten die Benennung bei der Genehmigungsbehörde vor.

  3. Antrag begleitet einreichen

    Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, füllen die Formulare nach Ihren Angaben aus und reichen den Antrag ein.

PREIS

Preis

Ab 749 € im Monat, monatlich kündbar. Für Neugründer ist die Antragsbegleitung inklusive.

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