Wer Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen betreibt, kann einen Zuschuss des Bundes für Maßnahmen in Umweltschutz und Sicherheit erhalten. Das Programm hieß lange „De-minimis“ und trägt seit einigen Jahren den Namen „Umweltschutz und Sicherheit“. Umgesetzt wird es vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831 (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de).
Dieser Artikel erklärt das Programm. Er ist keine Bewertung Ihres Einzelfalls: Ob Sie im konkreten Fall antragsberechtigt sind und welche Maßnahme in Ihrem Betrieb förderfähig ist, entscheidet das BALM anhand Ihres Antrags und der geltenden Förderrichtlinie.
Was das Programm ist
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Förderung von Umweltschutz und Sicherheit in Güterkraftverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15. Dezember 2015, zuletzt geändert durch die dritte Änderung vom 17. Februar 2025 (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de). Gefördert wird ein Teil der Ausgaben für Ausrüstung und Maßnahmen, die über die gesetzliche Pflicht hinaus Sicherheit und Umweltschutz verbessern.
Wer gefördert werden kann
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr betreiben und Halter oder Eigentümer schwerer Nutzfahrzeuge sind, die in Deutschland zugelassen und ausschließlich für die Güterbeförderung bestimmt sind. Als schweres Nutzfahrzeug gilt ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, also ab 3.501 Kilogramm (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de).
Was gefördert wird
Gefördert werden Anschaffungen, Einrichtungen und Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz und Sicherheit sowie zugehörige Beratungen. Welche Positionen konkret förderfähig sind, ergibt sich aus der Positivliste der Förderrichtlinie. Typische Bereiche sind (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de):
- Sicherheits- und Assistenzsysteme, etwa die Nachrüstung von Abbiegeassistenten.
- Ausrüstung zur Ladungssicherung, etwa hochwertige Zurrgurte, Sperrbalken und Antirutschmatten.
- Maßnahmen zu Ergonomie und Gesundheit am Arbeitsplatz, etwa im Fahrerhaus.
- Persönliche Schutzausrüstung für das Fahrpersonal.
Maßgeblich ist immer die aktuelle Positivliste der laufenden Förderperiode. Gefördert wird in der Regel nur, was noch nicht angeschafft oder begonnen wurde. Prüfen Sie die geltende Liste vor jeder Bestellung beim BALM.
Wie viel gefördert wird
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einer Maßnahme (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de). Zwei Obergrenzen begrenzen die Summe zusätzlich:
- Je schwerem Nutzfahrzeug werden bis zu 2.000 € gerechnet, multipliziert mit der Zahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de).
- Je Unternehmen liegt die absolute Obergrenze bei 33.000 € pro Jahr (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de).
Der Antragszeitraum 2026
Für die Förderperiode 2026 begann die Antragstellung am 14. April 2026 und endet am 1. September 2026, spätestens jedoch, wenn die bereitstehenden Mittel ausgeschöpft sind (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de). Die Mittel werden im sogenannten Windhundverfahren vergeben, also in der Reihenfolge des Eingangs. Das Budget kann deshalb vor dem offiziellen Fristende erschöpft sein.
Aus einem Jahr lässt sich nicht sicher auf das nächste schließen. Ob und wann eine Förderperiode neu aufgelegt wird und mit welchem Budget, gibt das BALM jeweils vorab bekannt. Steht der nächste Antragsstart noch nicht fest, prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei balm.bund.de, statt sich auf ältere Termine zu verlassen.
Wie der Antrag läuft
Anträge werden ausschließlich elektronisch über das eService-Portal des BALM gestellt; ein Papierantrag ist nicht vorgesehen. Zum Antrag gehört eine Aufstellung der schweren Nutzfahrzeuge des Unternehmens. Das BALM stellt die nötigen Formulare, ein Merkblatt zur Förderperiode und eine Übersicht der Neuerungen auf seiner Website bereit. Je Unternehmen können pro Jahr bis zum Fristende mehrere Anträge gestellt werden (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de).
Die Grenzen des Programms
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um einen Zuschuss im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, und das Windhundverfahren bedeutet in der Praxis, dass der Topf früh leer sein kann. Als De-minimis-Beihilfe ist der Zuschuss zudem an die Bedingungen der Verordnung (EU) 2023/2831 gebunden, unter anderem an eine Obergrenze für alle De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens innerhalb des maßgeblichen Zeitraums. Ob diese Grenze in Ihrem Fall erreicht ist, klären Sie mit dem BALM.
Verwandte Programme
Das BALM führt daneben die Förderprogramme „Weiterbildung“ und „Ausbildung“ im Güterkraftverkehr. Beide sind 2026 aktiv, die Antragstellung für die Förderperiode 2026 begann jeweils am 14. Januar 2026 (Stand: Juli 2026, Quelle: balm.bund.de). Gefördert werden dort Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, nach eigenen Richtlinien und Maßnahmenkatalogen.
Was davon unsere Aufgabe ist
Die Förderung selbst läuft über das eService-Portal des BALM, nicht über uns. Wir stellen keine Anträge auf Zuschüsse und sichern keine Förderung zu. Unser Feld ist die EU-Lizenz und die Verkehrsleitung: die vier Voraussetzungen nach Art. 3 der VO (EG) Nr. 1071/2009, die Benennung eines Verkehrsleiters und die laufende, dokumentierte Leitung der Verkehrstätigkeit. Fragen zu diesen Punkten beantworten wir; für den Förderantrag ist das BALM die richtige Stelle.
