VERKEHRSLEITER AUSGEFALLEN

Verkehrsleiter ausgefallen oder gekündigt

Ihr Verkehrsleiter hat gekündigt, ist erkrankt oder ausgeschieden. Ohne ihn fehlt Ihrem Unternehmen die fachliche Eignung nach Art. 3 VO (EG) 1071/2009, eine der vier Voraussetzungen für die EU-Lizenz.

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MELDEPFLICHT

Die rechtliche Lage

Melden Sie den Wegfall des Verkehrsleiters der Genehmigungsbehörde. Danach muss Ihr Unternehmen die fachliche Eignung wiederherstellen und einen neuen Verkehrsleiter benennen. Die Behörde kann dafür eine angemessene Frist setzen und die Erlaubnis entziehen, wenn diese verstreicht. Die Frist hängt vom Einzelfall ab, deshalb gilt: je früher Sie melden und ersetzen, desto sicherer bleibt die Lizenz.

Zum Ratgeber-Artikel: Verkehrsleiter kündigt oder fällt aus

RÜCKRUF

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Schritt 1/3

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OPTIONEN

Ihre Optionen

  1. Intern nachbesetzen

    Eine Person mit bestandener Fachkunde benennen, sofern kurzfristig verfügbar.

  2. Fachkunde nachholen

    Möglich, aber an Prüfungstermine gebunden und damit selten die schnelle Lösung.

  3. Extern bestellen

    Einen externen Verkehrsleiter beauftragen, der die Funktion sofort übernimmt. Dafür ist diese Seite gedacht.

ERSATZ AUS DEM NETZWERK

Der schnelle Einsprung

Wir vermitteln den Ersatz aus dem Netzwerk — Vertrag und Behördenmeldung am selben Werktag. Ab Tag 1 läuft die dokumentierte Verkehrsleitung, mit demselben Monatsbericht wie bei jedem laufenden Mandat.

ABLAUF

Ablauf in 3 Schritten

  1. Lage klären

    Sie schildern uns, wann und warum der Verkehrsleiter ausgefallen ist und welche Frist die Behörde gesetzt hat.

  2. Ersatz und Vertrag

    Wir vermitteln einen passenden Verkehrsleiter aus dem Netzwerk und Sie unterzeichnen den Vertrag.

  3. Meldung eingereicht

    Wir reichen die Meldung des neuen Verkehrsleiters bei der Genehmigungsbehörde ein. Der Übergang ist dokumentiert.

PREIS

Preis

Mit vorhandener Lizenz entfällt die Antragsphase: ab 599 € im Monat ab Vertragsschluss, monatlich kündbar.

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