Die fachliche Eignung ist die vierte Voraussetzung der EU-Lizenz nach Art. 3 der VO (EG) Nr. 1071/2009. Sie hängt nicht am Unternehmen, sondern an einer Person: dem Verkehrsleiter. Diese Person muss nachweisen, dass sie die Verkehrstätigkeit fachlich führen kann, und sie muss sie nach Art. 4 tatsächlich und dauerhaft leiten.
Was die Behörde inhaltlich verlangt
Der Nachweis deckt die Wissensgebiete ab, die im Betrieb einer Transportfirma tatsächlich geprüft werden:
- Verkehrsrecht und die EU-Sozialvorschriften.
- Betriebswirtschaft und Kostenrechnung des Fuhrparks.
- Fahrzeugtechnik und Instandhaltung.
- Lenk- und Ruhezeiten samt Aufzeichnung.
- Ladungssicherung und die Vorschriften zum Transport.
Vier Wege zum Nachweis
- Die IHK-Fachkundeprüfung selbst ablegen.
- Eine Person mit bestandener Fachkunde als internen Verkehrsleiter anstellen.
- Einen externen Verkehrsleiter per Vertrag bestellen.
- Eine vorhandene Qualifikation bei der IHK zur Anerkennung einreichen.
Weg 1: die IHK-Prüfung ablegen
Angemeldet wird bei der zuständigen IHK. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen von je 120 Minuten, dazu kommt bei Bedarf eine mündliche Ergänzungsprüfung von rund 30 Minuten. Die Prüfungsgebühr liegt je nach IHK bei etwa 150 bis 400 € (Stand: Juli 2026).
Der Stoff ist breit, und die Prüfung gilt als anspruchsvoll. Für die Vorbereitung wird üblicherweise ein Kurs über drei bis fünf Tage zu je acht Stunden belegt, mit Kurskosten von etwa 700 bis 1.200 €. Rechnen Sie mit rund 100 Stunden Gesamtaufwand aus Kurs und Eigenstudium, ohne einschlägige Vorkenntnisse eher mit 130 bis 150 Stunden.
Der praktische Engpass ist selten der Stoff, sondern der Termin. Die Prüfungen sind stark nachgefragt, und zwischen Anmeldung und Prüfungstermin können Monate liegen. Wer eine Lizenz braucht, weil ein Auftrag ansteht, kann diese Wartezeit meist nicht überbrücken.
Weg 2: internen Verkehrsleiter anstellen
Ein interner Verkehrsleiter ist im Unternehmen angestellt oder Teil der Geschäftsführung. Nach der Praxis der Genehmigungsbehörden ist dafür ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag der Regelfall; eine geringfügige Beschäftigung wird häufig nicht als ausreichend angesehen, weil sie den Umfang der Leitungsaufgabe nicht abbildet. Klären Sie die Anforderung vorab mit Ihrer Behörde.
Die Behörden prüfen zunehmend, ob die benannte Person die Verkehrstätigkeit tatsächlich leitet. Ein Vertrag, hinter dem keine echte Tätigkeit steht, kann zum Entzug der Erlaubnis führen.
Weg 3: externen Verkehrsleiter bestellen
Der externe Verkehrsleiter wird über einen Geschäftsbesorgungsvertrag bestellt und führt die Aufgaben nach Art. 4 von außen. Art. 4 begrenzt das auf höchstens vier Unternehmen und insgesamt höchstens 50 Fahrzeuge. Auch hier gilt: Behörden lehnen Verträge ab, die für die tatsächliche Leitung erkennbar zu knapp kalkuliert sind, weil dann die geforderte Leitung nicht plausibel ist.
Weg 4: bestehende Qualifikation anerkennen lassen
Ein einschlägiger kaufmännischer Abschluss mit Verkehrsbezug, etwa als Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung oder ein Logistikstudium, kann bei der IHK zur Anerkennung eingereicht werden. Daneben existiert die Übergangsregelung für langjährig leitend Tätige: mindestens zehn Jahre ununterbrochene leitende Tätigkeit, die zwingend vor dem 4. Dezember 2009 ausgeübt wurde, belegt durch lückenlose Arbeitsverträge, Tätigkeitsbeschreibungen und qualifizierte Zeugnisse.
Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch. Sie ist eine Einzelfallentscheidung, und die Handhabung unterscheidet sich regional erheblich. Ein Lkw-Führerschein samt aller Module reicht dafür nicht aus, auch nicht in Verbindung mit langer Fahrpraxis.
Was in der Praxis kombiniert wird
Die Wege schließen sich nicht aus. Verbreitet ist, mit einem externen Verkehrsleiter zu starten, damit die Lizenz nicht an einem Prüfungstermin hängt, und die IHK-Prüfung parallel vorzubereiten. Ist sie bestanden, kann die Funktion intern übernommen werden. Bei uns ist der Vertrag monatlich kündbar, damit dieser Wechsel offen bleibt.