VO (EG) 1071/2009 · ART. 4

Verkehrsleitung im Detail

Verkehrsleitung nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009: monatlich erbracht, jede Pflicht mit prüfbarem Nachweis.

  • Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten aller Fahrer
  • Archivierung der Fahrerkarten und des Massenspeichers
  • Überwachung von TÜV-Terminen und Wartungsfristen
  • Dokumentierte Fahrerbelehrungen
  • Digitale Abfahrtskontrolle
  • Monatsbericht als PDF

Das passiert mit den Tachographen-Daten

  1. Sie laden Fahrerkarten und Massenspeicher hoch, oder wir richten den Remote-Download ein.
  2. Wir werten Lenk- und Ruhezeiten aus.
  3. Verstöße werden markiert und als datierte Fahrerbelehrung zurückgegeben.
  4. Alle Daten werden fristgerecht archiviert, mindestens 1 Jahr lang.

Was Sie jeden Monat erhalten

Einen Monatsbericht als PDF: Lenk- und Ruhezeiten, Archivierungsnachweis, TÜV- und Wartungsstand, erteilte Belehrungen. Den legen Sie bei einer Kontrolle vor.

PRÜFSICHERHEIT

Bei einer BALM-Kontrolle

Wir sind so aufgestellt, dass sich die Art.-4-Leitung jederzeit belegen lässt.

  • Dokumentierte Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten
  • Ein echter Weisungszusammenhang, schriftlich festgehalten
  • Der Monatsbericht als Nachweis bei einer Kontrolle
Mechaniker prüft den Reifen einer Sattelzugmaschine auf dem Betriebshof, ein Kollege schaut zu

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Checkliste: Unterlagen für die EU-Lizenz

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre E-Mail zur Zusendung der Checkliste verarbeiten. Details in der Datenschutzerklärung.

ANFRAGE

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